| Das Schweizer Bankgeheimnis und Steuerhinterziehung Home > Swiss bank accounts > Das Schweizer Bankgeheimnis > Steuerhinterziehung
Bei Steuerhinterziehung wird das Schweizer Bankgeheimnis nicht gelüftet, auch nicht auf Gesuch einer ausländischen Behörde hin. Die Nichtmeldung oder zu niedrige Schätzung von Einkommen oder Vermögenswerten auf der Steuererklärung werden in der Schweiz nicht als Straftat betrachtet. Die Schweizer nehmen eine Sonderposition ein, da ihnen die Wahrung der Privatsphäre wichtiger ist als die Steuererhebung. Banken sind nicht dazu berechtigt, den schweizerischen Steuerbehörden Informationen zu erteilen. Noch weniger sind sie dazu berechtigt, ausländischen Steuerbehörden Informationen zu erteilen. Da die Schweiz Steuerhinterziehung nicht als Straftat betrachtet, leistet sie Gesuchen zur justiziellen Zusammenarbeit (auch gegenseitige Amtshilfe genannt) anderer Länder keine Folge. Zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug muss klar unterschieden werden. Steuerbetrug (Urkundenfälschung, betrügerische Absicht) wird auch in der Schweiz als Straftat betrachtet. In diesem Fall kann das Bankgeheimnis durch einen befugten Richter aufgehoben und die justizielle Zusammenarbeit gewährt werden.
|
| © Micheloud & Cie 2008 Tel. ++41 21 331 48 48 info@switzerland.isyours.com. Kein Teil dieser Website darf ohne vorherige schriftliche Genehmigung vervielfältigt werden. Ausdruck von http://Switzerland.isyours.com/d/Bankwesen/Bankgeheimnis/steuern.html |