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Dies wird durch eine in Europa relativ neue Praktik ermöglicht: durch die Trust-Vereinbarung. Durch eine derartige Vereinbarung beauftragen Sie Ihre Bank, Ihr flüssiges Vermögen bei einer anderen Bank anzulegen. Die Bank handelt in ihrem eigenen Namen, aber für Ihr Konto. Auf diese Weise bleibt die Investition vertraulich. Treuhandanlagen bieten einen besonders bedeutenden Steuervorteil. Der Zinsertrag wird Ihnen nicht von der Schweizer Bank gezahlt, sondern direkt von der ausländischen Bank. In Übereinstimmung mit den Schweizer Steuerbehörden unterliegen diese Einnahmen nicht der Verrechnungssteuer (35 %). Es sind auch keine anderen Steuern (wie z. B. die Stempelgebühr) fällig. Der Zinssatz ist von der Dauer der Einlage, vom eingelegten Betrag und den auf dem Geldmarkt herrschenden Bedingungen abhängig, liegt aber in jedem Fall höher als der für Geldmarktfonds geltende Zinssatz. Die erforderliche Mindesteinlage beträgt etwa 50.000 USD (oder ein entsprechender Betrag in der Währung, in der Sie investieren). Da es sich nicht um einen Fonds handelt, müssen Sie die Dauer Ihrer Einlage im Voraus festlegen (zwischen ein und zwölf Monate). Die Gebühren werden aufgrund dieser Dauer berechnet und betragen bis zu 0,5 % der Einlage (mit einem Minimum von 250 Schweizer Franken) für jeden Auftrag in Ihrem Namen (Einlage einzahlen oder verlängern). Die Dividenden werden am Ende des Finanzjahrs ausgezahlt. Diese Anlagenart eignet sich besonders für diejenigen, die höhere Erträge erzielen möchten als bei einem Währungsfonds und die Dauer der Anlage im Voraus festlegen möchten. Außerdem entzieht man sich damit der Verrechnungssteuer
Nachteile:
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